FAQ: Wie ist das nun mit dem Biwakieren?

In der Ausgabe 02|2012 des Magazins „ZEO 2“ (ich weiß gar nicht mehr, wie es mir in die Hände kam) findet sich folgender Satz: „Laut Bundeswaldgesetz gibt es ein freies Betretensrecht des Waldes zu jeder Tages- und Nachtzeit.“ Gesagt hat ihn der Waldpädagoge Thomas Faißt. Der ist Hauptdarsteller des Artikels „Nacht im Wald“ von Barbara Schäfer. Weiter heißt es in dem Artikel, der eigentlich eine GST ohne Rad, im Touringmodus mit ein bisschen Seelennahrung und Waldfakten beschreibt: „Das bedeutet, jedermann darf im Wald übernachten, nur kein Lager errichten, keine Zelte aufstellen.“ Unser Fazit: ausgerollte Matte und Schlafssack sollten nie ein Problem sein. Ob ein Tarp bereits ein „Lager“ darstellt, ist sicherlich bereits streitbar …

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