Immer wieder gut, zu wissen: Camping-Recht

Diese Pressemitteilung kommt gerade rein:

„Camping: Große Freiheit mit klaren Regeln

Ob romantische Zweisamkeit im Zelt, Familienurlaub mit dem Wohnmobil oder Luxus-Camping im 5-Sterne Campingpark – Camping ist beliebt: Rund 10 Millionen Deutsche sind nach Angaben des Instituts für Demoskopie Allensbach Camping-Fans. Sie schätzen vor allem das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Doch auch beim Campen gelten Regeln. Ob Zelten in der freien Natur erlaubt und was auf dem Campingplatz zu beachten ist, fasst Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, zusammen.

Abends am Strand vor dem Zelt sitzen und den Sonnenuntergang erleben oder morgens im Wald mit Vogelgezwitscher aufwachen: Für viele ist das Campen in der freien Natur ein Traum. Aber: Wo ist das sogenannte wilde Camping erlaubt?

In Deutschland verbieten einige Bundesländer öffentliches Zelten komplett, in anderen ist es eingeschränkt möglich. Wo Zelten im Freien erlaubt ist und welche Besonderheiten zu beachten sind, sollten Campingfreunde vor Ort in der Gemeinde oder im Landratsamt erfragen. Die rechtliche Grundlage bilden die jeweiligen Naturschutz- und Waldgesetze der Bundesländer. In der Regel verboten ist das Zelten im Wald. Dies regeln viele Waldgesetze, außerdem sind etliche Waldgebiete Privateigentum. Sie dürfen zwar betreten werden, über alles andere bestimmt jedoch der Eigentümer. In Naturschutzgebieten ist Zelten immer verboten. Im Wald und in 100 Meter Abstand davon ist in der Regel auch das Entfachen offenen Feuers unzulässig. Dies schließt Campingkocher ein. Sollte ein Forstbeamter oder Polizist die „wilden” Camper erwischen, kann das richtig teuer werden. Unerlaubtes Zelten, etwa in einem Wald, ist eine Ordnungswidrigkeit. Camper müssen mit einem Bußgeld von ein paar hundert Euro rechnen, insbesondere, wenn sie zusätzlich an unerlaubter Stelle Feuer entfacht oder Müll hinterlassen haben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass sie sich strafbar machen, etwa wegen Sachbeschädigung oder Brandstiftung. Wer außerhalb Deutschlands einen Campingurlaub plant, sollte wissen: In vielen europäischen Ländern ist Campen nur auf behördlich genehmigten Campingplätzen zulässig. Wer dennoch außerhalb der offiziellen Plätze sein Zelt aufschlagen oder das Wohnmobil parken möchte, kann sich im Internet informieren, welche Länder wo wildes Camping erlauben. …“

Auf die Unterschiede zwischen Zelten (= Errichten eines Lagers) und (Not)nächtigen (im Biwaksack) geht diese Pressemitteilung leider nicht wirklich ein. Hier gilt kurz gefasst: Wer sich (Not)erholen muss und dafür zum Schlafen niederlegt, der darf dies quasi überall. Sobald man jedoch ein Lager errichtet, gilt dies als „echtes Camping“ und unterliegt den oben ausgeführten Bedingungen.

 

1 Comment

  1. Sandra Kaiser Freitag, der 29. September 2017 at 12:22

    Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Die Tipps für das Recht beim Camping finde ich sehr hilfreich. In unserer Camper-Gruppe werde ich das wissen gerne teilen.

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